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Im Rahmen der Ausbildung zum dipl. Wirtschaftsprüfer bzw. zur dipl. Wirtschaftsprüferin haben Absolventinnen/Absolventen von spezialisierten Masterlehrgängen die Möglichkeit, sich unter gewissen, klar definierten Kriterien und unter dem Vorbehalt genügender Einzelnoten, mittels einem speziellen Antrag an das Prüfungssekretariat von der Modulprüfung «Accounting & Finance» befreien zu lassen. Die Liste mit den entsprechenden Masterlehrgängen ist abschliessend durch die Prüfungskommission geregelt (weitere Infos unter: http://www.expertsuisse.ch).