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Prof. Dr. Reto Eberle bearbeitet für den Zürcher Kommentar zusammen mit Dr. Daniel Lengauer die obligationenrechtlichen Bestimmungen zur Revision (Art. 727 bis 731a OR). Herausgeber der Bände zum Gesellschaftsrecht ist Prof. Dr. Lukas Handschin. Der Zürcher Kommentar zeichnet sich als Referenzwerk einer Grosskommentierung des Schweizerischen Zivilrechts aus und prägt damit die juristische Literatur des Privatrechts in der Schweiz massgeblich mit. Er ist im Juli 2016 erschienen im Schulthess Verlag.